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AGB

 

Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder AngebotsbestĂ€tigung vorliegt und beide Parteien sich ĂŒber die ModalitĂ€ten geeinigt haben. Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden GeschĂ€ftsbedingungen. Änderungen bedĂŒrfen der schriftlichen Zustimmung von der Reinigungsfirma. Die Reinigungsfirma darf die allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen jederzeit Ă€ndern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden mĂŒssen. Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

 

Pflichten

Reinigungsfirma verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollstĂ€ndig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. FĂŒr SchĂ€den, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von der Reinigungsfirma versursacht werden. Die Reinigungsfirma haftet ausschliesslich fĂŒr die mit dem Kundenvereinbarte Leistung. FĂŒr SchĂ€den, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet nicht die Reinigungsfirma. Reinigungsfirma kann jederzeit von einem Vertrag zurĂŒcktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

 

Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sĂ€mtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spĂ€testens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur VerfĂŒgung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar NichterfĂŒllung der zu erbringenden Leistung durch die Reinigungsfirma, haftet der Vertragspartner fĂŒr die Nichteinhaltung des Vertrages. Die Reinigungsfirma ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende AufwandsentschĂ€digung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung von der Reinigungsfirma in irgendeiner Weise geltendes Rechtverletzt werden, oder sich fĂŒr den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner. Falls der tatsĂ€chliche Verschmutzungsgrad stark vom deklarierten Verschmutzungsgrad abweicht wird der Mehraufwand zusĂ€tzlich verrechnet.

 

VerspÀtung

Bei VerspĂ€tungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemĂ€ĂŸ vertreten wird oder den SchlĂŒssel nicht nach Vereinbarung im Briefkasten hinterlegt hat, ist Reinigungsfirma berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von CHF 100.00 brutto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Reinigungsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist Reinigungsfirma berechtigt, ohne die Erbringung der bestellten Dienstleistung 100% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

 

GewÀhrleistung

Die durch die Reinigungsfirma erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spĂ€testens jedoch nach 6 Stunden sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen. Etwaige MĂ€ngel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche MĂ€ngel oder Fehler der Leistungserbringung werden von der Reinigungsfirma entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmĂ€ssig berĂŒcksichtigt. Die GewĂ€hrleistungspflicht von der Reinigungsfirma entfĂ€llt, wenn der Vertragspartner die

von der Reinigungsfirma erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verÀndert, umgestaltet oder kaputt macht.

 

Verrechnung der Leistung

Die von der Reinigungsfirma erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen. Mögliche Mehraufwendungen, die wÀhrend der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

 

KĂŒndigung vom Vertrag Kunde

Bei Stornierung von bereits erteiltem Auftrag (UmzĂŒge, Umzugsreinigungen, Reinigungen, Baureinigungen) behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 50% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung 10 Tage vor Auftragsbeginn behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Rechnung von 100% der vereinbarten Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

 

Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum FĂ€lligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfĂ€nglich bezahlt, fĂ€llt er ohne weiteres in Verzug. Der Kunde trĂ€gt sĂ€mtliche Kosten, die der Auftragnehmer durch den Zahlungsverzug entstehen. Die Auftragnehmer kann jederzeit Dritte fĂŒr das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfĂŒr dem beigezogenen Dritten direkt MindestgebĂŒhren zu bezahlen und ihm darĂŒber hinaus dessen individuellen AufwĂ€nde und Auslagen zu entschĂ€digen, die fĂŒr das Inkasso notwendig sind. Die Bearbeitungskosten betragen Pauschal 30 CHF zzgl. mwst bei Übergabe der Forderung an den Inkassodienstleister.

 

Gerichtsstand

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen GesprĂ€ch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand fĂŒr sĂ€mtliche sich zwischen den Parteien aus dem VertragsverhĂ€ltnisergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteienkommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.